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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 2021-2027 (EFRE)

3. Aufruf für die Aktion „Fernwärmenetze“ - Priorität 2 "Green"

Art: geschlossen
Fälligkeit für die Antragstellung: 10.02.2026

Beschreibung:

Mit Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 19400/2025 vom 10.11.2025 wurde der dritte und voraussichtlich letzte öffentliche Aufruf des EFRE-Programms 2021-2027 für die Aktion 2.1.2 „Bau von Leitungen für das Fernwärme- und Fernkältenetz“ der Priorität 2 „GREEN“ – Spezifisches Ziel 2.1 „Energieeffizienz“ genehmigt. Für diesen Aufruf wurden Finanzmittel in Höhe von insgesamt 5.000.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Der Aufruf wurde im Amtsblatt der Region Nr. 46 vom 13. November 2025 veröffentlicht. Die Projektanträge können ab dem 14.11.2025 bis zum 10.02.2026 um 12.00 Uhr über das Online-Projektverwaltungssystem „coheMON“ eingereicht werden.

Der Finanzierungssatz beläuft sich auf maximal 30% der anerkannten und tatsächlich getragenen Kosten im Fall von Großunternehmen und auf maximal 40% im Fall von Klein- und Mittelunternehmen und Gebietskörperschaften.

Die Beiträge werden unter Berücksichtigung der Freistellungsregelung gemäß Verordnung (EU) Nr. 651/2014 i.g.F. (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) und unter Einhaltung der allgemeinen und besonderen Bedingungen laut Artikel 46 derselben Verordnung gewährt. Die antragstellenden Unternehmen müssen über eine Versicherungspolice verfügen, welche direkt durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse auf nationalem Gebiet verursachte Schäden abdeckt.

Die Projekte müssen innerhalb 30.09.2028 umgesetzt werden.

UNTERLAGEN:

  • Technischer Bericht laut Vorgaben im Aufruf
  • Detaillierter Zeitplan
  • Detaillierter Kostenvoranschlag
  • Lageplan mit Darstellung der Erweiterungen
  • Ersatzerklärung Beihilfen und Unternehmensgröße laut bereitgestelltem Vordruck

Ersatzerklärung Beihilfen und Unternehmensgröße Ver.4 vom November 2025

Begünstigte:

Betreiber eines Fernwärme- oder Fernkältewerks (z.B. Gemeinden, Stadtwerke, Genossenschaften, private Unternehmen).

Zugangsvoraussetzungen:

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Anforderungen gemäß Artikel 2, Absatz 2, Buch-stabe tt) des Gesetzesdekrets Nr. 102 vom 4. Juli 2014 zur Erlangung der Qualifikation eines effizienten Fernwärme- und/oder Fernkältesystems erfüllt sein. Die Projekte laut dieser Bekanntmachung müssen im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen umgesetzt werden, in Versorgungszonen, welche mit Dekret des Direktors der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz nach dem 31. Dezember 2019 erstmals abgegrenzt wurden. Die Gesamtkosten des einzelnen Projekts müssen zwischen 100.000 EUR und 4.000.000 EUR liegen. Die Antragsteller dürfen jeweils höchstens vier Projekte einreichen. Ein Projekt darf sich nicht auf mehrere Fernheizwerke beziehen.

Weitere nützliche Informationen:

Wichtig: Die Antragsteller (Gesetzliche Vertreter und Personen, die mit der Projektverwaltung betraut sind) benötigen einen qualifizierten Zugang (z.B. SPID, CIE oder eIDAS). Es wird empfohlen, diesen Zugang rechtzeitig einzurichten. Auskunft zu technischen Fragen erhalten Sie beim Maßnahmenverantwortlichen (Abteilung Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz - Amt für Energie und Klimaschutz).

Technischer Support steht über den Service Desk EFRE zur Verfügung.

Die Verwaltungsbehörde hat gemeinsam mit dem Maßnahmenverantwortlichen ein Online-Informationstreffen zum Aufruf am Dienstag, 9. Jänner 2026 um 11:00 Uhr organisiert.
Folien des Treffens

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