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Kommunikation und Sichtbarkeit ESF+

Die Verbesserung der Sichtbarkeit der Kohäsionspolitik ist in den letzten Jahren zu einer der wichtigsten Prioritäten geworden. Jedes Jahr werden mit den Kohäsionsmitteln Tausende von Projekten in ganz Europa unterstützt, die den greifbarsten Ausdruck der EU vor Ort darstellen. Eine wirksame Kommunikation dieser Maßnahmen trägt dazu bei, das Bewusstsein über die Vorteile der EU für das Leben der Menschen zu stärken.

Liste der ausgewählten Vorhaben

Liste der ausgewählten Vorhaben, gemäß Art. 49 K.3 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060

Zeitplan der geplanten Aufforderungen zur Einreichung von Projekten

Zeitplan der geplanten Aufforderungen zur Einreichung von Projekten für den ESF+ 2021-2027 gemäß Artikel 49 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021.

Die Begünstigten eines durch die Europäische Union kofinanzierten Projekts sind grundsätzlich dazu verpflichtet, auf die Unterstützung des Vorhabens durch den entsprechenden Fonds hinzuweisen. Diesbezügliche Vorschriften sind im Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 festgelegt.

Kommunikationsstrategie 2021-2027 der Abteilung Europa (Version 3, März 2025)

Wie in den Leitlinien für Kommunikation und Sichtbarkeit 2021-2027 beschrieben, sind auf Schildern, Tafeln und Postern die im folgenden Beispiel dargestellten Hauptelemente zu verwenden:

A3-Template horizontal

A3-Template vertikal

ESF+ Akkreditierung Schild horizontal A5 

ESF+ Akkreditierung Schild vertikal A5 


Gemäß Art. 42 Abs. 5 VO (EU) Nr. 2021/1060 veröffentlicht die Verwaltungsbehörde die an die Europäische Kommission übermittelten Daten:

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Letzte Aktualisierung: 03/03/2026