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Es gibt 127 Fragen und Antworten
Was sieht die Rechtsvorschrift in Bezug auf die Versicherung gegen Katastrophenschäden gemäß Art. 1 Abs. 101 des Gesetzes vom 30.12.2023, Nr. 213 vor?
- Zum Zwecke des Abschlusses der Fördervereinbarung muss der Begünstigte der Finanzierung eine geeignete Dokumentation vorlegen, mit der die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen im Bereich der Versicherung gegen Katastrophenschäden gemäß Art. 1 Abs. 101 des Gesetzes vom 30. Dezember 2023, Nr. 213 nachgewiesen wird.
Die Versicherungspflicht gilt für alle Unternehmen mit Sitz in Italien sowie für ausländische Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Staatsgebiet, sofern diese zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet sind.
Folglich sind Einrichtungen des Dritten Sektors (sog. ETS), Vereinigungen sowie sonstige gemeinnützige Organisationen, die ausschließlich im RUNTS oder im REA eingetragen sind, von der Anwendung dieser Bestimmungen ausgenommen, da sie nicht Adressaten der genannten Rechtsvorschrift sind, sofern sie nicht die Eigenschaft eines Unternehmens mit Eintragung im Handelsregister erlangen. - Es wird darauf hingewiesen, dass Art. 9 Abs. 1 Buchst. f) des Gesetzesvertretenden Dekrets vom 27. November 2025, Nr. 184 (sog. „Codice degli incentivi“) vorsieht, dass der Zugang zu Förderungen stets ausgeschlossen ist, wenn die Verpflichtung zum Abschluss von Versicherungsverträgen zur Deckung von Schäden gemäß Art. 1 Abs. 101 des Gesetzes vom 30. Dezember 2023, Nr. 213 nicht erfüllt wird.
Darf eine Gemeinde einen bereits für dasselbe Vorhaben zugewiesenen CUP-Code erneut nutzen?
Ja, eine Gemeinde kann einen bestehenden CUP-Code erneut verwenden, sofern sich dieser eindeutig auf dasselbe Projekt bezieht. Es ist nicht erforderlich, dass der CUP-Code sämtliche Details zur EU-Finanzierung enthält – entscheidend ist die klare Projektzuordnung und die formale Übereinstimmung mit dem ursprünglich eingereichten Vorhaben.
Müssen Unterauftragnehmer im System coheMon eingegeben werden?
Unterauftragnehmer müssen im Bereich der Erfassung der Ausschreibungen nur dann angegeben werden, wenn es sich um eine Ausschreibung über der EU-Schwelle handelt. Die entsprechende Dokumentation zum Unterauftrag muss in jedem Fall hochgeladen werden, auch wenn keine separate Erfassung im System erfolgt.
Für die Abrechnung der Ausgaben für Unterauftragnehmer ist es nicht nötig, die Unteraufträge einzeln mit Auftragnehmer zu erfassen, die Rechnungen können direkt an die Gesamtvergabe gekoppelt werden – auch wenn sie vom Unterauftragnehmer erstellt wurden.
Kann das Projekt starten, auch wenn es sich noch in der Bewertungsphase befindet und über keinen CUP-Kodex verfügt?
Das Projekt kann bereits während der Bewertungsphase begonnen werden, sofern der Begünstigte über den Einheitlichen Projektcode (CUP) verfügt, dessen Angabe auf den Ausgabenbelegen zwingend erforderlich ist; fehlt er, gelten die betreffenden Belege als nicht förderfähig. Öffentliche Einrichtungen sind berechtigt, den CUP jederzeit eigenständig zu beantragen, und zwar im Einklang mit den Vorgaben der operativen Leitlinien. Private Antragsteller hingegen haben die Zuteilung des CUP bei der Verwaltungsbehörde zu beantragen; dies ist auch vor der offiziellen Projektgenehmigung möglich und ausdrücklich vorgesehen.
Rechnungen, die ohne CUP ausgestellt wurden, sind unverzüglich zu "sanieren", sobald der Code zugeteilt wurde, und zwar nach Maßgabe der einschlägigen nationalen Vorschriften.
Kann eine bereits bezahlte elektronische Rechnung korrigiert werden, in der der CUP-Code fehlerhaft oder nicht eingetragen wurde?
Seit dem 27. Januar 2026 steht ein neuer Webdienst der italienischen Steuerbehörde zur Verfügung, über den der Begünstigte (oder ein von ihm beauftragter Vermittler) einen fehlenden oder fehlerhaft eingetragenen CUP in bereits an das Austauschsystem (SdI) übermittelten elektronischen Rechnungen nachträglich ergänzen kann. Dies ist gemäß der Verfügung vom 10. Dezember 2025 vorgesehen („Modalità di integrazione del Codice unico di progetto nelle fatture elettroniche emesse per gli acquisti di beni e servizi oggetto di incentivi pubblici alle attività produttive").
Sind Reisekosten förderfähig? Und wie sind Reisen außerhalb der EU geregelt, sind diese förderfähig?
Im Allgemeinen müssen die Reisekosten (z.B. für Konferenzen und ähnliches) im Projektantrag enthalten sein und somit bereits in gewisser Weise von der Verwaltungsbehörde im Zuge der Genehmigung des Projekts genehmigt worden sein. Die in der Abrechnung angegebenen Ausgaben werden vom Amt für Kontrollen und staatliche Beihilfen geprüft, wobei bei der Beurteilung der Angemessenheit der Ausgaben in erster Linie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit sowie ein klarer Bezug zum Projekt und dessen Zweck berücksichtigt werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, dass mehr Personen als nötig an der Reise teilnehmen, dass die Unterkunftskosten über den üblichen Marktpreisen liegen, dasselbe gilt für die Art der Reise usw. Es ist letztendlich eine Bewertung dieser Aspekte durch das Amt für Kontrollen und staatliche Beihilfen zum Zeitpunkt der Vorlage der Ausgaben, gegebenenfalls auch mit Einbeziehung des Maßnahmenverantwortlichen.
Ich bin Begünstigter eines EFRE‑Projekts über 500.000 € mit Ausrüstungskosten. Muss ich eine dauerhafte Tafel oder ein Schild anbringen?
Ja. Begünstigte von EFRE-Projekten mit einem Betrag von mehr als 500.000 €, die Ausrüstungskosten* vorsehen, sind gemäß den Leitlinien verpflichtet:
- Eine dauerhafte Tafel anzubringen, sobald die beschaffte Ausrüstung installiert ist.
- Falls die dauerhafte Tafel nicht sofort installiert werden kann, muss vorübergehend ein Schild mit dem Logo und den vorgeschriebenen Informationen (gemäß den Spezifikationen der Leitlinien) angebracht werden.
Die dauerhafte Tafel ist so bald wie möglich zu installieren und ersetzt dann das temporäre Schild.
Sie muss am Standort des Projektpartners angebracht werden, an dem die Ausrüstung installiert wird.
*Unter Ausrüstungsgütern versteht man Ausstattung, die installiert werden kann. Verbrauchbare Ausrüstung fällt nicht unter diese Regelung.
Gibt es für die Durchführung von Fortbildungen im Bereich Arbeitsschutz OHNE Beitragsansuchen vereinfachte Regelungen?
Gibt es für die Durchführung von Fortbildungen im Bereich Arbeitsschutz OHNE Beitragsansuchen vereinfachte Regelungen? Welche?
Das Akkreditierungsverfahren sieht im Bereich Arbeitsschutz keine Vereinfachungen vor.
Sind akkreditierte Einrichtungen wieder von den innerbetrieblichen Bildungsvorhaben ausgenommen?
Sind akkreditierte Einrichtungen in der neuen Programmperiode von innerbetrieblichen Bildungsvorhaben wieder ausgenommen, so wie es in dieser Programmperiode (bis auf den aktuellen Aufruf) der Fall war?
Es ändert sich nichts im Vergleich zu vorher und die Angelegenheit hängt weiterhin von den Bestimmungen des jeweiligen Aufrufes ab.
Müssen akkreditierte private Unternehmen die Akkreditierung erneuern?
Muss die Akkreditierung von privaten Unternehmen, die bereits zur Durchführung von Fortbildungen zur Arbeitssicherheit berechtigt sind, erneuert werden?
Es ist erforderlich, die Akkreditierung gemäß den Vorgaben des neuen Leitfadens für die Akkreditierung zur Ausbildung im Bereich Gesundheit und Sicherheit zu erhalten.