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Fortbildung für Ko-Programmierung und Ko-Projektierung.

Dekorative Grafik

Fortbildung für Ko-Programmierung und Ko-Projektierung im sozialen Bereich.

Die Ko-Projektierung, wie sie im Kodex des Dritten Sektors geregelt ist, stellt ein innovatives Instrument für die öffentliche Verwaltung und die Körperschaften des Dritten Sektors dar. Es dient der Umsetzung von Wohlfahrtsmaßnahmen zur Erfüllung spezifischer sozialer Bedürfnisse in einem dialogischen Prozess.

Dieses Instrument fördert die Zusammenarbeit der beteiligten Stakeholder, indem es die Ergänzung von Wissen und Fähigkeiten wertschätzt und darauf abzielt, traditionelle Wettbewerbsmechanismen, wo möglich, zu überwinden. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind das GvD Nr. 117 vom 03. Juli 2017, in geltender Fassung (Kodex des Dritten Sektors) und die Leitlinien des Ministerialdekrets Nr. 72 vom 31. März 2021.

Die Fortbildung.

@G-Stock Studio, shutterstock
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Die Fortbildung

Die Fortbildung zielt darauf ab, die Anwendung des Instrumentes der Ko-Projektierung gemäß Artikel 55 des Kodex des Dritten Sektors zu fördern. Dies soll durch die Angleichung der Visionen, Kenntnisse, Vorschriften und Verantwortlichkeiten der beteiligten Stakeholder erreicht werden. Mit einem praxisorientierten Ansatz, der auch lokale und andere relevante Erfahrungen einbezieht, wird der Kurs die verschiedenen Phasen des Verfahrens der Ko-Projektierung untersuchen, um neue Modelle der Zusammenarbeit im sozialen Bereich zu entwickeln. Die ausgewählten Dozenten und Dozentinnen sind Fachexperten und -expertinnen, hochrangige Ministerialbeamte und -beamtinnen sowie und Universitätsprofessoren und -professorinnen. Es werden drei Fortbildungskurse angeboten:

  • Grundkurs, 28 Stunden
  • Intensivkurs, 53 Stunden
  • Kurs mit politischer Ausrichtung, 15 Stunden

Target group

@G-Stock Studio, shutterstock
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Die Fortbildung richtet sich an Personen, die in irgendeiner Form mit dem Instrument der Ko-Projektierung arbeiten oder arbeiten möchten, sowohl innerhalb der öffentlichen Verwaltung als auch in Körperschaften des Dritten Sektors. Die Körperschaften des Dritten Sektors müssen im Nationalen Register des Dritten Sektors (RUNTS) eingetragen oder eine ONLUS im Übergangsregime gemäß Art. 101, Abs 3, GvD 117/2017 sein, damit sie die formale Zugangsvoraussetzung erfüllen. Die drei Fortbildungskurse sind darauf ausgelegt, die Bildungsbedürfnisse verschiedener Zielgruppen zu erfassen, abhängig von den Rollen und Verantwortlichkeiten, die sie innerhalb ihrer Organisationen, sei es öffentlich oder privat, innehaben.

Brochure

Blättern Sie online durch die Broschüre oder laden Sie die Broschüre im PDF-Format herunter: Sie werden alle Details des Projekts finden! 

Interessierte Personen, können sich innerhalb 13.02.2025 um 12 Uhr über die entsprechende Anwendung auf der Telematikplattform bewerben. Nach dem Ausfüllen des Online-Antragsformulars ermöglicht das System die Erstellung eines Dokuments im PDF-Format, das per E-Mail an die im Antrag angegebene Adresse gesendet wird. Die antragstellende Person muss das Dokument ausdrucken, unterschreiben, scannen und zusammen mit den anderen erforderlichen Anlagen per E-Mail an die Adresse esf-kontrollen@provinz.bz.it senden. Im Betreff Ihrer Anfragen sollte immer mindestens der folgende Text enthalten sein: „Fortbildungskurs ESF + Ko-Projektierung 2025“.

Relevante Dokumente

Obligatorische Anlagen, falls zutreffend:

  • Gültiger Identitätsnachweis der antragstellenden Person und/oder des/der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin der Herkunftskörperschaft des Dritten Sektors
  • Bescheinigung der Herkunftskörperschaft zur Bestätigung des satzungsgemäßen Zwecks im sozialen Bereich und über die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Verzeichnis der Freiwilligen der Körperschaft: die erste Seite des Verzeichnisses, aus welcher der Name der Körperschaft hervorgeht und die Detailseite, aus welcher der Namen der antragstellenden Person zu entnehmen ist
  • Satzung/Gründungsurkunde der Körperschaft oder gemeinnützigen Organisationen ohne Gewinnabsichten, welche die Tätigkeit im sozialen Bereich belegt.

Referenzen und nützliche Kontakte

Informationsanfragen: infofse@provinz.bz.it

Einreichung der Anträge: esf-kontrollen@provinz.bz.it

Telefon: 0471/413130

Das Seminar zur Vorstellung des Kurses fand am 12. März statt.  Die Beteiligung und das Interesse der Anwesenden waren bemerkenswert. Hier finden Sie die Folien, die während des Eröffnungsseminars präsentiert wurden.

An der Schulung nahmen 124 Personen aus der öffentlichen Verwaltung und aus Organisationen des Dritten Sektors teil, wobei die Treffen hauptsächlich persönlich von Universitätsdozenten und Fachleuten abgehalten wurden.

Am 16. Mai wurden auf dem Abschlussseminar die Ergebnisse des Kurses und die gewonnenen Erkenntnisse vorgestellt.

Es ist möglich, das zweisprachige Toolkit des vom ESF+ finanzierten Projekts „Fortbildung für Ko-Programmierung und Ko-Projektierung im sozialen Bereich“ herunterzuladen. 

Es enthält:

  • Lehrmaterial
  • Liste der erwähnten oder vorgestellten Ko-Projektierungen
  • Ordner mit entsprechender Dokumentation
  • Ergebnisse der durchgeführten Übungen
  • Leitfragen, die während der Projektarbeit gestellt wurden
  • Zusätzliches Vertiefungsmaterial

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Letzte Aktualisierung: 18/09/2025