M2C4 - Zuschüsse für Investitionen in Wasserinfrastrukturen aus Mitteln des Nationalen Finanzinstruments für Infrastrukturinvestitionen und Sicherheit im Wassersektor (SFNIISSI)
Art: geschlossen
Fälligkeit für die Antragstellung: 28.05.2026
Mission und Komponente:
M2C4 - Schutz der Land- und Wasserressourcen
Beschreibung:
Das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr leitet mit der Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von Förderanträgen eine neue Investitionsphase im Wassersektor ein. Die Anträge werden im Rahmen des SFNIISSI (Nationales Finanzinstrument für Infrastrukturinvestitionen und Sicherheit im Wassersektor) im Kontext der PNRR-Maßnahme M2C4-I4.5 finanziert.
Dieses Instrument unterstützt Investitionen im Wassersektor und verbessert den Zugang zu Finanzierungen für die Realisierung von Wasserinfrastrukturen in Italien.
Für die Einreichung der Förderanträge ist eine Registrierung auf der entsprechenden Plattform erforderlich, die ab dem 29. April 2026 möglich ist.
Anträge können vom 6. Mai 2026, 12:00 Uhr, bis zum 28. Mai 2026, 12:00 Uhr, ausschließlich online über die von Invitalia eingerichtete und verwaltete SFNIISSI-Plattform eingereicht werden.
Weitere Informationen sind auf fongenden Websiten verfügbar:
- MIT - https://www.mit.gov.it/comunicazione/news/fondo-idrico-apre-il-bando-per-nuovi-investimenti-infrastrutturali
- INVITALIA - https://www.invitalia.it/incentivi-e-strumenti/fondo-idrico-sfniissi
Geförderte und förderfähige Arten von Vorhaben:
Der Fonds finanziert Investitionen in Wasserinfrastrukturen, die im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel folgende Ziele verfolgen:
- Effizienzsteigerung bei der Nutzung der Wasserressourcen,
- Anpassung und Gewährleistung der strukturellen Sicherheit der Anlagen sowie eine erhöhte Resilienz der Infrastrukturen,
- Reduzierung der Verluste in den Netzen durch Digitalisierung.
Begünstigte:
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen im Bereich der Wasserbewirtschaftung sowie öffentliche Einrichtungen mit vergleichbaren Tätigkeiten, unabhängig von ihrer Größe, die im gesamten Staatsgebiet tätig sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 4, Absatz 1, Buchstabe e) des Aufrufs die Antragstellung voraussetzt, dass der Antragsteller ein Betreiber des integrierten Wasserdienstes ist, der im Betreiberverzeichnis gemäß Artikel 5 der Entscheidung Nr. 347/2012/R/IDR vom 2. August 2012 in geltender Fassung der Behörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) registriert ist oder in den autonomen Provinzen Trient und Bozen tätig ist und über eine mit den geltenden Vorschriften konforme Konzession für die Durchführung des Wasserdienstes verfügt.
Zuständiges Ministerium:
Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti
Zuständig auf Landesebene:
Abteilung Europa - Task Force PNRR