Wieder neue Aufrufe zur Förderung von Elektroladesäulen
Unternehmen und Bietergemeinschaften können um Fördermittel für die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge ansuchen. Anträge können ab 29. Oktober gestellt werden.
Im Rahmen des staatlichen Wiederaufbau- und Resilienzplans (PNRR) gibt es eine weitere Möglichkeit, um eine Finanzierung zur Errichtung von Elektroladesäulen anzusuchen. Mitte Oktober hat das Umweltministerium die Aufrufe veröffentlicht, wobei einer auf die Stadtzentren ausgerichtet ist, während der andere die außerstädtischen Straßen betrifft.
Bei beiden Aufrufen wurde das Staatsgebiet in Gebietseinheiten und Untereinheiten unterteilt und eine Mindestanzahl von zu errichtenden Ladesäulen festgelegt. Die Antragsteller müssen zumindest für eine ganze Untereinheit ansuchen. Der Beitrag beträgt bis zu 40 Prozent der zulässigen Kosten.
Ab dem 29. Oktober und bis zum 13. November 2024 können Unternehmen und Bietergemeinschaften, die in diesem Bereich Erfahrung vorzuweisen haben, ihre Anträge über das Online-Portal des GSE einreichen. Detailinformationen sind auf der Website des GSE abrufbar, jeweils auf spezifischen Unterseiten zu Stadtzentren beziehungsweise zu außerstädtischen Straßen.
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