4° Aufruf - Priorität 1 - Beschäftigung: Spezifisches Ziel d)
Art: geschlossen
Fälligkeit für die Antragstellung: 15.12.2025
Beschreibung:
Maßnahmen zur Steigerung der Kompetenzen der Arbeitskräfte durch betriebliche Weiterbildung (De-minimis-Verordnung) - Jahr 2025/2026.
Laden Sie hier den Aufruf herunter:
- Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 15928 vom 28.10.2025, veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 44 vom 30.10.2025 – Beiblatt Nr. 4 - Allg. Skt. (De-minimis-Verordnung;
- Dekret der Abteilungsdirektorin Nr. 15928 vom 28.10.2025, veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 44 vom 30.10.2025 – Beiblatt Nr. 4 - Allg. Skt.
Der Antragsteller muss den Finanzierungsantrag bis zum 16/12/2025, 12:00 Uhr, über das Online-Portal „coheMON“ (https://fse-esf.civis.bz.it/) an die Verwaltungsbehörde übermitteln.
Unterlagen:
Anlage:
- Erklärung betreffend De-minimis-Beihilfen (Verordnung (EU) Nr. 2023/2831);
- Curricula der delegierten Unternehmen;
- Verpflichtungserklärung des delegierten Unternehmens;
- Beitrittserklärung des Unternehmens zum Projekt;
- Gründungsakt der zeitweiligen TUV/TZV in vertikaler Form / Unternehmensnetz / EWIV / ÖPP;
- Verpflichtungserklärung zur Gründung eines zeitweiligen TUV/TZV in vertikaler Form / Unternehmennetz / EWIV / ÖP;
- Konsorzialvertrag;
- Beitrittserklärung zur Partnerschaft;
- Auflistung der im Sinne von Artikel 2359 ZGB verbundenen Unternehmen;
- Erklärung Nicht-Unabhängigkeit;
- Leserliche Kopie des gültigen Personalausweises – rechtlicher Vertreter des Antragsstellers.
Geförderte und förderfähige Arten von Vorhaben:
Der Aufruf zielt auf die Steigerung der Kompetenzen der Arbeitskräfte ab, die auf dem Landesgebiet beschäftigt sind. Im Rahmen des vorliegenden Aufrufs sind Weiterbildungskurse förderfähig, die der Qualifizierung der Arbeitskräfte im Einklang mit den neuen Bedürfnissen und professionellen Profilen des Territoriums dienen, und zwar im Sinne der folgenden drei Aktionslinien der Maßnahme d.1.2:
- d.1.2.a – Weiterbildungskurse (Linie a);
- d.1.2.b – Weiterbildungskurse für Fahrer/innen von Unternehmensfahrzeugen für den Personentransport (Linie b);
- d.1.2.c – Weiterbildungskurse für Fachkräfte im sozialen, betreuenden, kulturellen und erzieherischen Bereich (Linie c).
Eigenschaften der Projektanträge:
Zur öffentlichen Finanzierung werden Bildungsprojekte zugelassen, die darauf abzielen, die betriebliche Weiterbildung der Erwerbstätigen zu fördern und zu verbessern, indem der Zugang zu Maßnahmen garantiert wird, mit denen Kompetenzen und/oder berufliche Fortbildung zur Anpassung, an die von Unternehmen und vom Arbeitsmarkt geforderten Fähigkeiten gestärkt werden.
Arten von Maßnahmen:
- Betriebliche Vorhaben (Betriebliches Vorhaben, das sich an den Antragsteller richtet und Betriebliches Vorhaben, das nicht an den Antragssteller gerichtet ist);
- Überbetriebliche Vorhaben (Ein überbetriebliches Projekt, das sich nicht an den Antragsteller richtet).
Empfänger:
Zielgruppe des vorliegenden Aufrufs sind ausschließlich angestellte Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer auch in Lohnausgleichskasse, von Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen, welche einen Arbeitsvertrag in einem operativen Sitz/einer Produktionseinheit auf dem Gebiet der autonomen Provinz Bozen haben.
Begünstigte:
Folgende Antragsteller können Projektvorschläge einreichen:
- Unternehmen;
- Weiterbildungseinrichtungen, die schon akkreditiert sind oder in oder den Akkreditierungsantrag innerhalb der Ablauffrist des gegenständlichen Aufrufs eingereicht haben;
- TUV/TZV in vertikaler Form (bereits gegründet oder bei genehmigter Finanzierung zu gründen), Konsortien, EWIV, Unternehmensnetze, Verbundene Unternehmen im Sinne von Artikel 2359 ZGB, Befristete öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) und nicht unabhängige Subjekte.
Bewertungsablauf:
Die Bewertung ist in folgende Phasen unterteilt:
- Überprüfung der Zulässigkeit (Zulassungsvoraussetzungen: Konformität, Voraussetzungen des Antragstellers, Projektvoraussetzungen);
- technische Bewertung ermöglicht es, eine Rangordnung der zugelassenen Projektvorschläge auf der Grundlage von Qualitätskriterien zu erstellen.
Weitere nützliche Informationen:
Für die Durchführung der im vorliegenden Aufruf enthaltenen Maßnahmen werden insgesamt 3.500.000,00.- Euro zur Verfügung gestellt.
Die oben angeführte finanzielle Ausstattung ist wie folgt auf die drei genannten Aktionslinien aufgeteilt:
- 1.d.1.2.a – Weiterbildungskurse (Linie a): 2.100.000,00 Euro
- 2. d.1.2.b - Weiterbildungskurse für Fahrer/innen von Unternehmensfahrzeugen für den Personentransport (Linie b): 900.000,00 Euro;
- 3. d.1.2.c - Weiterbildungskurse für Fachkräfte im sozialen, betreuenden, kulturellen und erzieherischen Bereich (Linie c): 500.000,00 Euro.
Finanzverwaltung: direkte Personalkosten + pauschaler Prozentsatz von 40% auf der Basis dieser Kosten.
Der Beginn der Weiterbildungstätigkeiten muss innerhalb von 45 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgen.
Ergebnisse:
Information zu den eingereichten Projekten: Im Rahmen des öffentlichen Aufrufs wurden insgesamt 81 Projekte für einen öffentlichen Gesamtbetrag von 7.031.607,54 EUR eingereicht.
Dekret der Amtsdirektorin Nr. 1777 vom 05.02.2026 veröffentlicht im Abschnitt „Transparente Verwaltung" auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol.