Europäischer Sozialfonds 2021-2027 (ESF)
Sind die KDS von der Akkreditierungspflicht ausgenommen, wenn sie nicht hauptsächlich co-finanzierte Bildungstätigkeiten durchführen möchten?
Sind Körperschaften des Dritten Sektors von der Akkreditierungspflicht ausgenommen, wenn sie nicht hauptsächlich co-finanzierte Bildungstätigkeiten umsetzen möchten, sprich wenn sie lediglich Vorhaben im Bereich der Beratung und sozialpädagogischer Betreuung, Orientierung usw. einreichen möchten?
Inwieweit ändern sich diese Voraussetzungen für die Antragsteller in der neuen Programmperiode?
Es ändert sich nichts im Vergleich zu vorher, die Zulassungsvoraussetzungen hängen weiterhin von den Bestimmungen des einzelnen Aufrufes ab.
- Datum: 30.11.2025
Andere Fragen und Antworten in dieser Kategorie
- AA1.3 – Haupttätigkeit - Welche ist die Ausfüllungsmodalität für den Antrag der Berufsverbände in Bezug auf die Ausnahmeregelung? (30.11.2025)
- Gibt es eine Frist für den Akkreditierungsantrag? (30.11.2025)
- Gibt es für die Durchführung von Fortbildungen im Bereich Arbeitsschutz OHNE Beitragsansuchen vereinfachte Regelungen? (30.11.2025)