Welchen Mindestinhalt muss die beeidigte Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers gemäß AA3.1 ESF+ / provisorisches ESF+ (Bereiche A und B) enthalten?
Angaben zum Wirtschaftsprüfer/Buchhalter: Vor- und Nachname - Berufsqualifikation (gesetzlicher Abschlussprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Buchhaltungsexperte usw.) - Eintragungsnummer im Berufsregister - Berufliche Kontaktdaten
Identifizierung des bescheinigten Rechtsträgers: Bezeichnung der Einrichtung/Gesellschaft – Rechtsform - Steuernummer/MwSt.-Nr. – Rechtssitz
Angabe der geprüften Unterlagen: (letzter genehmigter Jahresabschluss, aktuelle Buchhaltungssituation, Steuererklärungen sowie sonstige relevante Buchhaltungsunterlagen).
Erklärung, dass die Prüfung der Unterlagen die Einschätzung zulässt, dass die Vermögens- und Finanzlage der Einrichtung als zuverlässig einzustufen ist.
Erklärung, dass die Einrichtung über ausreichende eigene finanzielle Mittel verfügt, um die Aufnahme und Durchführung der Tätigkeiten bis zur Erstattung der Ausgaben durch die Autonome Provinz Bozen sicherzustellen.
Erklärung, dass die Schlussfolgerungen auf der Grundlage der geprüften Buchhaltungs- und Finanzunterlagen der Einrichtung getroffen wurden.
Ort und Datum
Eigenhändige oder digitale Unterschrift des Berufsangehörigen
Berufs- bzw. Kanzleistempel
- Datum: 09.09.2026
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