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Europäischer Sozialfonds 2021-2027 (ESF)

Welches Mindestinhalt muss die beeidigte Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers für die Erfüllung der Anforderung AA1.3 ESF+ (Bereich A) aufweisen?

Angaben zum Wirtschaftsprüfer/Buchhalter: Vor- und Nachname - Berufsqualifikation (gesetzlicher Abschlussprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Buchhaltungsexperte usw.) - Eintragungsnummer im Berufsregister - Berufliche Kontaktdaten

Identifizierung des bescheinigten Rechtsträgers: Bezeichnung der Einrichtung/Gesellschaft – Rechtsform - Steuernummer/MwSt.-Nr. - Rechtssitz

Bezugszeitraum: Geschäftsjahr bzw. berücksichtigte Geschäftsjahre

Erklärung zum Umsatz: Gesamtumsatz der Einrichtung im berücksichtigten Zeitraum - Umsatz aus folgenden Tätigkeiten: Ausbildung; Beratung; Begleitung; sozialpädagogische Unterstützung

Angabe des prozentuellen Anteils dieses Umsatzes am Gesamtumsatz

Datenquelle:Angabe, dass die Daten aus genehmigten Jahresabschlüssen, Buchhaltungsunterlagen, Steuererklärungen oder anderen vom Berufsangehörigen geprüften Buchhaltungsunterlagen stammen

Bescheinigung des Berufsangehörigen: Erklärung, dass die angegebenen Daten auf Grundlage der überprüften Unterlagen den buchhalterischen Ergebnissen der Einrichtung entsprechen; Erklärung, dass diese Bescheinigung zum Zweck der Überprüfung der Anforderungen für die FSE+-Akkreditierung ausgestellt wird, insbesondere hinsichtlich der wirtschaftlichen und beruflichen Erfahrung des Rechtsträgers

Ort und Datum

Eigenhändige oder digitale Unterschrift des Berufsangehörigen

Berufs- bzw. Kanzleistempel

  • Datum: 09.09.2026

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