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Europäischer Sozialfonds 2021-2027 (ESF)

Welche Daten sind im Abschnitt AA5 einzutragen?

Es werden nachstehend einige Erläuterungen zu den einzutragenden Daten bezüglich der Bildungsmaßnahmen gegeben, die für die Bewertung der Anforderung AA5 herangezogen werden.
Maßnahmenträger: die für die Maßnahme bzw. das Bildungsprojekt verantwortliche Einrichtung
Bildungsträger bzw. durchführende Einrichtung: der Bildungsträger, der die Bildungsmaßnahme tatsächlich durchführt und die Bildungsdienstleistung erbringt
Code/Titel der Maßnahme: Code/Nummer/Titel der Maßnahme angeben.
Beauftragungsakt: Nummer des Genehmigungsdekrets angeben (ESF)
Mitteilung über die Übertragung der Durchführung der Bildungsmaßnahme: Nummer, Protokoll und Datum der Vereinbarung (ESF) angeben.
Antrag auf Zahlung des Restbetrags: Nummer des Auszahlungsantrags, Protokollnummer und Datum angeben (ESF)
Auszahlung des Restbetrags: den endgültigen Endabrechnungsbericht (Nummer, Protokollnummer und Datum) angeben (ESF).

Finanzierungsquelle:

Dauer: ausschließlich die tatsächlichen Anfangs- und Enddaten der Durchführung der Maßnahme anzugeben
Um die Überprüfung des berechneten Indikatorwertes im Rahmen der Dokumentenprüfung (Desk-Review) zu ermöglichen, wird gebeten, bei der Angabe der Daten besondere Sorgfalt auf die vollständige und korrekte Anführung aller für die Identifizierung der Maßnahmen relevanten Referenzen zu legen. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die aus öffentlichen Fördermitteln der Autonomen Provinz Bozen (APB) finanziert werden, sowie für Maßnahmen, die durch europäische Fonds finanziert und von anderen Verwaltungen verwaltet werden.

  • Datum: 08.07.2026

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